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document.write ('Newsletter vom 08.09.2009 - Abschaffung Steuern / Straflose Selbstanzeige bei Schwarzgeld
Gerne machen wir Sie auf einige Aktualitäten aufmerksam. ');
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1. Pfandrechtssteuer im Kanton Bern abgeschafft');
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Ab 1. Oktober 2009 wird bei der Errichtung von Schuldbriefen an bernischen Grundstücken keine Pfandrechtssteuer (bisher 0,25 % der Pfandsumme) mehr erhoben. ');
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Falls Sie für eine Finanzierung zusätzliche Grundpfandsicherheiten für Ihre Bank benötigen, sollten Sie mit deren Errichtung also noch zuwarten.');
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2. Abschaffung der Handänderungssteuer für Familienangehörige');
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Die generelle Abschaffung der Handänderungssteuer wurde vom Gesetzgeber zwar verworfen, aber ab 1. Oktober 2009 werden beim Erwerb durch einen Ehegatten, einen eingetragenen Partner, durch Nachkommen oder Stief- und Pflegekinder keine Handänderungssteuern mehr erhoben. Bisher galt für sie ein Handänderungssteuersatz von 0.9% des Kaufpreises. ');
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Es ist möglich, Grundstücke oder andere Vermögenswerte ohne Handänderungs-, Schenkungs- und Grundstückgewinnsteuer auf die Nachkommen zu übertragen. Wie lange dies so bleibt ist ungewiss; auf Bundesebene wird allerdings bereits seit einiger Zeit über die Einführung einer schweizerischen Erbschaftssteuer diskutiert. ');
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Jetzt wäre somit der ideale Zeitpunkt, um eine Übertragung an Nachkommen zu prüfen (allenfalls mit Vorbehalt der Nutzniessung).');
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3. Schwarzgeld in der Erbschaft ');
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Hatte der Erblasser Steuern hinterzogen, so müssen nach geltendem Recht die Erben die Nachsteuer (jene Steuer, die ohne Hinterziehung angefallen wäre) inkl. Verzugszins für die letzten zehn Jahre bezahlen. ');
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Ab 1. Januar 2010 wird die Nachsteuer mitsamt Verzugszins nur noch für die letzten drei Jahre nachgefordert. Allerdings werden nur Vermögenswerte privilegiert nachbesteuert, die der Steuerbehörde nicht bereits bekannt waren. ');
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4. Schwarzgeld: Straflose Selbstanzeige wird eingeführt');
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Wer bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, muss mit einer Steuerbusse von bis zum 3-fachen der hinterzogenen Steuer rechnen. Wer seine Steuerhinterziehung aus eigenem Antrieb bei der Steuerverwaltung meldet, bezahlt nach geltendem Recht eine Busse von einem Fünftel der hinterzogenen Steuer. Zusätzlich fällt in beiden Fällen die Nachsteuer samt Verzugszins an.');
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Ab 1. Januar 2010 werden Personen bei der erstmaligen Selbstanzeige nicht mehr gebüsst. Sie bezahlen nur die Nachsteuern (d.h. jene Steuern, die ohne Hinterziehung angefallen wäre) mitsamt Verzugszins für die letzten zehn Jahre. ');
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Wie bei der Erbennachbesteuerung gilt dies aber nur, wenn die Steuerbehörde von der Hinterziehung nicht bereits Kenntnis hatte. ');
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5. Altersdemenz + Selbstbestimmung: Vorsorgeauftrag als zweckmässiges Mittel');
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Schätzungen zufolge wird im Jahr 2030 in der Schweiz mindestens jede fünfte Person 65jährig oder älter sein. Mit der ständig steigenden Lebenserwartung steigt auch die Zahl derjenigen Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre (persönlichen, finanziellen und rechtlichen) Angelegenheiten selbst zu regeln. Altersdemenz kann jeden von uns treffen. ');
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Die Vertretung durch den Ehegatten oder andere Familienangehörige ist oft wegen des möglichen Interessenkonflikts nicht möglich. Unter geltendem Recht muss daher durch die Vormundschaftsbehörde ein Beistand ernannt werden. ');
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Oftmals wird dies von den betroffenen Familien als Einmischung ins Privatleben empfunden. Ausserdem bringt die Beistandschaft auch Beschränkungen mit sich, die sich in vielen Fällen als sehr hinderlich erweisen. ');
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Mit der Revision des Vormundschaftsrechts wird mit dem Vorsorgeauftrag ein neues Rechtsinstitut geschaffen, das es erlaubt, Vorkehrungen für eine allfällige dauernde Urteilsunfähigkeit zu treffen und dadurch eine Verbeiständung zu vermeiden. Stattdessen können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit das Vermögen zu verwalten und Sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Gerne sind wir bereit, dies für Sie zu übernehmen.');
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Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen ist noch nicht definitiv. Der Vorsorgeauftrag kann aber bereits heute erteilt werden. Sie leisten damit einen Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge, entlasten Ihren Partner und bewahren soweit möglich Ihre Unabhängigkeit von Behörden. ');
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Die Formvorschriften für den Vorsorgeauftrag entsprechen denjenigen des Testaments. Aufgrund der Komplexität der ganzen Problematik ist eine Beratung sehr zu empfehlen.');
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Für ergänzende Auskünfte oder für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.');
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Newsletter vom 08.09.2009 - Opting-out - Fristverlängerung!
Wie Sie wissen, sind per 1.1.2008 die neuen Revisionsvorschriften in Kraft getreten und neu unterliegen sämtliche Gesellschaften – unabhängig von ihrer Rechtsform – einer Revisionspflicht. ');
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Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat im Juli 2009, entgegen der ursprünglichen Auffassung der Behörde betreffend die einzuhaltenden Fristen und Termine, eine neue Mitteilung veröffentlicht, welche wir Ihnen im Anhang gerne zustellen. Die Mitteilung entspricht auch der aktuellen Praxis des bernischen Handelsregisteramts zum Opting-out. ');
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Opting-outs bleiben auch weiterhin möglich und können gemäss der neuen Weisung unter Umständen noch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 erfolgen. ');
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Bei der Umsetzung der Statutenanpassungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unsere Mitarbeiterin Martina Sigrist (martina.sigrist@haeusermann.ch) zu kontaktieren.');
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PraxismitteilungEHRA2-09.pdf [122 KB]');
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Newsletter vom 04.09.2009 - Abschaffung der Pfandrechtssteuer / Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung
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