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Newsletter vom 08.09.2009 - Abschaffung Steuern / Straflose Selbstanzeige bei Schwarzgeld

Gerne machen wir Sie auf einige Aktualitäten aufmerksam. '); document.write ('

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1. Pfandrechtssteuer im Kanton Bern abgeschafft'); document.write ('

Ab 1. Oktober 2009 wird bei der Errichtung von Schuldbriefen an bernischen Grundstücken keine Pfandrechtssteuer (bisher 0,25 % der Pfandsumme) mehr erhoben. '); document.write ('

Falls Sie für eine Finanzierung zusätzliche Grundpfandsicherheiten für Ihre Bank benötigen, sollten Sie mit deren Errichtung also noch zuwarten.'); document.write ('

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2. Abschaffung der Handänderungssteuer für Familienangehörige'); document.write ('

Die generelle Abschaffung der Handänderungssteuer wurde vom Gesetzgeber zwar verworfen, aber ab 1. Oktober 2009 werden beim Erwerb durch einen Ehegatten, einen eingetragenen Partner, durch Nachkommen oder Stief- und Pflegekinder keine Handänderungssteuern mehr erhoben. Bisher galt für sie ein Handänderungssteuersatz von 0.9% des Kaufpreises. '); document.write ('

Es ist möglich, Grundstücke oder andere Vermögenswerte ohne Handänderungs-, Schenkungs- und Grundstückgewinnsteuer auf die Nachkommen zu übertragen. Wie lange dies so bleibt ist ungewiss; auf Bundesebene wird allerdings bereits seit einiger Zeit über die Einführung einer schweizerischen Erbschaftssteuer diskutiert. '); document.write ('

Jetzt wäre somit der ideale Zeitpunkt, um eine Übertragung an Nachkommen zu prüfen (allenfalls mit Vorbehalt der Nutzniessung).'); document.write ('

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3. Schwarzgeld in der Erbschaft '); document.write ('

Hatte der Erblasser Steuern hinterzogen, so müssen nach geltendem Recht die Erben die Nachsteuer (jene Steuer, die ohne Hinterziehung angefallen wäre) inkl. Verzugszins für die letzten zehn Jahre bezahlen. '); document.write ('

Ab 1. Januar 2010 wird die Nachsteuer mitsamt Verzugszins nur noch für die letzten drei Jahre nachgefordert. Allerdings werden nur Vermögenswerte privilegiert nachbesteuert, die der Steuerbehörde nicht bereits bekannt waren. '); document.write ('

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4. Schwarzgeld: Straflose Selbstanzeige wird eingeführt'); document.write ('

Wer bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, muss mit einer Steuerbusse von bis zum 3-fachen der hinterzogenen Steuer rechnen. Wer seine Steuerhinterziehung aus eigenem Antrieb bei der Steuerverwaltung meldet, bezahlt nach geltendem Recht eine Busse von einem Fünftel der hinterzogenen Steuer. Zusätzlich fällt in beiden Fällen die Nachsteuer samt Verzugszins an.'); document.write ('

Ab 1. Januar 2010 werden Personen bei der erstmaligen Selbstanzeige nicht mehr gebüsst. Sie bezahlen nur die Nachsteuern (d.h. jene Steuern, die ohne Hinterziehung angefallen wäre) mitsamt Verzugszins für die letzten zehn Jahre. '); document.write ('

Wie bei der Erbennachbesteuerung gilt dies aber nur, wenn die Steuerbehörde von der Hinterziehung nicht bereits Kenntnis hatte. '); document.write ('

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5. Altersdemenz + Selbstbestimmung: Vorsorgeauftrag als zweckmässiges Mittel'); document.write ('

Schätzungen zufolge wird im Jahr 2030 in der Schweiz mindestens jede fünfte Person 65jährig oder älter sein. Mit der ständig steigenden Lebenserwartung steigt auch die Zahl derjenigen Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre (persönlichen, finanziellen und rechtlichen) Angelegenheiten selbst zu regeln. Altersdemenz kann jeden von uns treffen. '); document.write ('

Die Vertretung durch den Ehegatten oder andere Familienangehörige ist oft wegen des möglichen Interessenkonflikts nicht möglich. Unter geltendem Recht muss daher durch die Vormundschaftsbehörde ein Beistand ernannt werden. '); document.write ('

Oftmals wird dies von den betroffenen Familien als Einmischung ins Privatleben empfunden. Ausserdem bringt die Beistandschaft auch Beschränkungen mit sich, die sich in vielen Fällen als sehr hinderlich erweisen. '); document.write ('

Mit der Revision des Vormundschaftsrechts wird mit dem Vorsorgeauftrag ein neues Rechtsinstitut geschaffen, das es erlaubt, Vorkehrungen für eine allfällige dauernde Urteilsunfähigkeit zu treffen und dadurch eine Verbeiständung zu vermeiden. Stattdessen können Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit das Vermögen zu verwalten und Sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Gerne sind wir bereit, dies für Sie zu übernehmen.'); document.write ('

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen ist noch nicht definitiv. Der Vorsorgeauftrag kann aber bereits heute erteilt werden. Sie leisten damit einen Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge, entlasten Ihren Partner und bewahren soweit möglich Ihre Unabhängigkeit von Behörden. '); document.write ('

Die Formvorschriften für den Vorsorgeauftrag entsprechen denjenigen des Testaments. Aufgrund der Komplexität der ganzen Problematik ist eine Beratung sehr zu empfehlen.'); document.write ('

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Für ergänzende Auskünfte oder für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.'); document.write ('

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Newsletter vom 08.09.2009 - Opting-out - Fristverlängerung!

Wie Sie wissen, sind per 1.1.2008 die neuen Revisionsvorschriften in Kraft getreten und neu unterliegen sämtliche Gesellschaften – unabhängig von ihrer Rechtsform – einer Revisionspflicht. '); document.write ('

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat im Juli 2009, entgegen der ursprünglichen Auffassung der Behörde betreffend die einzuhaltenden Fristen und Termine, eine neue Mitteilung veröffentlicht, welche wir Ihnen im Anhang gerne zustellen. Die Mitteilung entspricht auch der aktuellen Praxis des bernischen Handelsregisteramts zum Opting-out. '); document.write ('

Opting-outs bleiben auch weiterhin möglich und können gemäss der neuen Weisung unter Umständen noch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 erfolgen. '); document.write ('

Bei der Umsetzung der Statutenanpassungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unsere Mitarbeiterin Martina Sigrist (martina.sigrist@haeusermann.ch) zu kontaktieren.'); document.write ('

PraxismitteilungEHRA2-09.pdf [122 KB]'); document.write ('

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Newsletter vom 04.09.2009 - Abschaffung der Pfandrechtssteuer / Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung '); document.write ('

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Gerne machen wir Sie auf einige wichtige Neuerungen im Immobilienbereich aufmerksam.'); document.write ('

1. Abschaffung Pfandrechtssteuern'); document.write ('

Infolge Teilrevision des bernischen Gesetzes betreffend die Handänderungs- und Pfandrechtsteuern wird ab dem 1. Oktober 2009 die Pfandrechtssteuer im Kanton Bern abgeschafft. '); document.write ('

Falls Sie für die Finanzierung eines Liegenschaftserwerbs zusätzliche Grundpfandsicherheiten benötigen, empfiehlt es sich somit mit deren Errichtung bis Oktober 2009 zuzuwarten. Gemäss unseren Abklärungen kommt es für die Steuerfreiheit auf den Zeitpunkt der Eintragung des Grundpfands im Grundbuch an. Wir empfehlen jedoch, vorsichtshalber auch die Verurkundung des Grundpfandrechts nach Möglichkeit erst im Oktober 2009 vorzunehmen.'); document.write ('

2. Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen'); document.write ('

Als eines der ersten Länder der Welt führt die Schweiz neu einen Kataster ein, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dokumentiert sind. Die wichtigsten Beschränkungen werden in diesem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ("ÖREB-Kataster" genannt) verbindlich zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. '); document.write ('

Ähnlich wie ein Grundbuchauszug gibt der ÖREB-Katasterauszug Auskunft über sämtliche erfassten grafischen Informationen und über die rechtlichen Normen im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. '); document.write ('

Er beinhaltet: '); document.write ('

-          Informationen zum Grundstück,'); document.write ('

-          für jede öffentlich-rechtliche Beschränkung eine Plandarstellung mit Legende und allfälligen Sondervorschriften,'); document.write ('

-          die der Beschränkung zugrunde liegenden Verfügungen,'); document.write ('

-          eine Liste der betroffenen Rechtserlasse,'); document.write ('

-          Kontaktangaben der für weitere Auskünfte zuständigen Stellen.'); document.write ('

Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden beispielsweise Informationen zu bau- oder umweltschutzrechtlichen Vorgaben wie Nutzungsplänen oder dem Kataster belasteter Standorte, oder zur Klassifizierung eines Gebäudes als erhaltens- oder schützenswertes Objekt aufgeführt. Es können beglaubigte Auszüge aus dem ÖREB-Kataster verlangt werden.'); document.write ('

In Zukunft wird die Einsicht in den Auszug des ÖREB-Katasters somit fester Bestandteil und notwendige Grundlage jeder Immobilien Due Diligence. '); document.write ('

Die Verordnung zum ÖREB-Kataster tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Eingeführt wird der ÖREB-Kataster in zwei Etappen. Bis 2015 werden zwei bis fünf Kantone den Kataster aufbauen, die restlichen Kantone sollen den Kataster bis 2019 einführen. '); document.write ('

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster können Sie folgendem Link entnehmen:'); document.write ('

http://www.cadastre.ch/internet/oerebk/de/home.html '); document.write ('


Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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 Änderungen OR AG/ GmbH 2008 '); document.write ('

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Anbei finden Sie eine Beschreibung der wichtigsten Änderungen im Recht der GmbH und der AG, welche per 1.1.2008 in Kraft getreten sind.

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OR Revision 2008'); document.write ('

 

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Keine Verwandtenunterstützung von der Grossmutter '); document.write ('

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Bundesgericht weist Berufung von zwei Zürcher Mädchen ab Lausanne '); document.write ('

Jurius '); document.write ('

BGer Grosseltern können zur Verwandtenunterstützung von Enkelkindern nur herangezogen werden, wenn sie finanziell überdurchschnittlich gut gestellt sind. Das Bundesgericht hat die Berufung von zwei Mädchen aus dem Kanton Zürich abgewiesen. '); document.write ('

[Rz 1] Der Vater der heute 13 und 16 Jahre alten Mädchen war nach der Scheidung Konkurs gegangen und konnte seine Unterhaltsbeiträge von 3000 Franken nicht mehr bezahlen. Die Töchter erhoben deshalb eine Klage auf Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 ZGB gegen seine Mutter und forderten von ihr monatlich je 750 Franken.

«Wohlhabende Lebensführung»

[Rz 2] Die Zürcher Justiz wies das Ansinnen jedoch ab. Die zwei Mädchen, vertreten durch ihre Mutter, gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihre Berufung nun abgewiesen hat. Die Lausanner Richter erinnern daran, dass auf das Jahr 2000 die Regelung der Verwandtenunterstützung revidiert wurde. Die Unterstützungspflicht durch Geschwister sei weggefallen und gelte nur noch für Verwandte in gerader Linie. Diese könnten wie früher die Geschwister nur herangezogen werden, wenn sie in «günstigen Verhältnissen» leben würden. Das sei der Fall, wenn der betroffenen Person eine «wohlhabende Lebensführung» möglich sei.

Grenzwert deutlich über 10’000 Franken

[Rz 3] Diese müsse namentlich auch im Hinblick auf eine im Alter zu erwartende Pflegebedürftigkeit sichergestellt sein. Der Anspruch auf Bildung einer angemessenen Vorsorge geniesse Vorrang gegenüber der Verwandtenunterstützung. Noch höhere Ansprüche als beim Verhältnis Eltern/Kinder seien bei Grosseltern/Enkeln zu stellen.

[Rz 4] Als Grenzwert könne ein Einkommen von monatlich deutlich über 10’000 Franken gelten. Im konkreten Fall verfüge die Grossmutter über ein monatliches Einkommen von 9’700 Franken, das erweiterte Existenzminimum betrage 7’200 Franken.

Kein Rechtsmissbrauch

[Rz 5] Das Zürcher Obergericht habe korrekt gefolgert, dass die Frau nicht mehr in günstigen Verhältnissen leben könnte, wenn sie von den verbleibenden 2’500 Franken 1’500 Franken an ihre Enkelinnen abgeben müsste. Auch den der Grossmutter vorgeworfenen Rechtsmissbrauch war für das Bundesgericht nicht ersichtlich.

[Rz 6] Die Enkelinnen hatten diesen darin gesehen, dass die Grossmutter zwei ihrer Kinder einen Erbvorbezug von je 110’000 Franken ausgerichtet hatte, um die ihrem Sohn während Jahren gewährte finanzielle Unterstützung auszugleichen. Laut Bundesgericht war ihr dieses Vorgehen indessen unbenommen, wenn nicht sogar geboten.

Urteil
5C.186/2006 vom 21. November 2007 '); document.write ('

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